Datenschutz in medizinischen Einrichtungen
Gerade medizinische Einrichtungen stehe vor besonderen rechtlichen Anforderungen. Die moderne Medizin zeichnet sich durch zunehmende Vernetzung aus. Datenschutz wird für die Mitarbeiter eine immer größere Herausforderung. Die Sensibilisierung erfolgt vor dem Hintergrund der Anforderungen der Sozialgesetzbücher insbesondere zu Kassenpatienten, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Privatgeheminisses / Patientengeheimnisses aus § 203 StGB.
§ 203 Abs. 1 Nr. 1 – Verletzung von Privatgeheimnissen
Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert,… anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Themen des Kurses Datenschutz in medizinischen Einrichtungen sind:
[list style=“style4″]
[li]Was ist Datenschutz?[/li]
[li]Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes[/li]
[li]Regeln des Datenschuztes[/li]
[li]Beschäftigtendatenschutz[/li]
[li]Datenschutz in medizinischen Einrichtungen[/li]
[li]Betrieblicher Datenschutzbeauftragter[/li]
[li]Datenschutz an jedem Arbeitsplatz[/li][/list]
Zielgruppe des Kurses Datenschutz in medizinischen Einrichtungen:
[list style=“style6″]
[li]Arztpraxis[/li]
[li]Apotheke[/li]
[li]Krankenhaus[/li]
[li]Physiotherapie[/li]
[li]Medizinische Labore[/li]
[li]Hörgeräte Akustiker[/li]
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