+49 228 2861 140 60 info@sicoda.de

Mitarbeitersensibilisierung Datenschutz

Mitarbeitersensibilisierung Datenschutz (allgemein)

unternehmen sind verpflichtet die Mitarbeiter regelmäßig in der Einhaltung des Datenschutzes nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu sensibilisieren. Diese Sensibilisierung wird in der Regel durch den Datenschutzbeauftragten durchgeführt.

§ 4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG – Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

Der Beauftragte für den Datenschutz hat insbesondere die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.

Themen des Kurses Mitarbeitersensibilisierung Datenschutz (allgemein)

[accordion title=“(auf + für mehr Informationen)“][accordionitem title=“Was ist Datenschutz?“]

In diesem Themenkomplex wird dem Teilnehmer der Unterschied zwischen  personenbezogenen Daten und anderen Unternehmensgeheimnissen vermittelt.[/accordionitem][accordionitem title=“Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes“]

In den rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes wird vermittelt, dass Datenschutz nicht alleine im BDSG, sondern auch in einer Reihe anderer Rechtsvorschriften geregelt ist.[/accordionitem][accordionitem title=“Regeln des Datenschutzes“]

Es werden dem Teilnehmer die grundlegenden Regeln des Datenschutzes dargestellt. Zu diesen Regeln gehören Information zum „Verbot mit Erlaubnsivorbehalt“, „Datensparsamkeit“ oder auch andere Anforderungen an Datenschutz im Unternehmen.[/accordionitem][accordionitem title=“Betrieblicher Datenschutzbeauftragter“]

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist Dreh- und Angelpunkt des betrieblichen Datenschutzes. Funktion, Aufgaben und Pflichten wie z.B. die Verschwiegenheitspflicht werden hier dargestellt.[/accordionitem][accordionitem title=“Datenschutz am Arbeitsplatz“]

Dem Teilnehmer werden die grundlegenden Anforderungen des Datenschutzes am Arbeitsplatz dargestellt. Dem Thema Datenschutz Rechnung tragend, handelt es sich hier um eine kurze Darstellung der IT-Sicherheitsanforderungen, die in dem Kurs IT-Sicherheit länger dargestellt werden.[/accordionitem][/accordion]

 

Rechtliches aus §4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG

Der Kurs Mitarbeitersensibilisierung Datenschutz (allgemein) erfüllt die Anforderungen des §4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG.